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Erklärung

Oschersleben, 22. Aug. 1865.
Vor dem Unterzeichneten erschien der hies. Arbeiter August Anton Riechers u. erklärte, da sich nachträglich ein Zweifel erhoben hatte, ob er auch wirklich Preuß. Unterthan, unter Handschlag an Eides statt folgendes:
Er sei zwar unehelich zu Schladen geboren, sein Vater, der Leineweber Vieth aus Isingerode bei Hornburg (der als solcher auch im Taufschein angegeben ist), habe aber seine Mutter, Luise Riechers, geheirathet u. ihn als ganz kleines Kind nach Hornburg geholt. Er müsse demnach doch jedenfalls als Preuß. Unterthan gelten. [Ein Attest des Magistrats zu Hornburg bezeichnet demgemäß Hornburg als "gesetzl. Wohnsitz" der nachherigen "Witwe Vieth geb. Riechers u. ihres Sohnes August", d. 10. April 1855.] Er habe sich daher auch, als er in Pesekendorf gedient, hier in Oschersleben zum Militair gestellt, sei aber wegen Augenschwäche nicht angenommen.
 V. g. u.
 X X X Handzeichen des Riechers.

 A. u. s.
  Dr. Crusius, Oberpfarrer

Auszug aus dem Geburts-/Taufbuche

 

Auszug aus dem Geburts- und Taufbuche  der katholischen Parochie Schladen.
Jahrgang 1841 pag. __
Laufende Nummer: 11
Ort der Geburt: Schladen
Geschlecht des Kindes: Knabe.
Voller Name des Kindes: Anton August Riechers
Tag und Stunde der Geburt im Jahre 1800 ein und vierzig - 1841 - den neunzehnten October Mittags zwölf Uhr.
Namen, Stand und Wohnort der Eltern: Unverehelichte Louise Riechers zu Schladen.
Tag der Taufe: 22. ej.
Namen, Stand und Wohnort der Taufzeugen: Frau Antoinette Brunotte zu Schladen.
Bemerkungen: Als den Vater des Kindes hat die Mutter Leinewebergesellen Vieth aus Isingerode angegeben.
Namen des Kirchenbuchführers nebst Datum: Krone, Pfarrverseher
 Ausgezogen,
Schladen, den 25. Januar 1865 [Siegel]

Kirchenbuchauszug

Auszuge aus dem Kirchenbuche der evangelischen
               Gemeinde zu Warsleben
      I.
Am fünfzehnten (15) October ein tausend acht hundert fünf und vierzig (1845) ist der Schuhmacher und Einwohner Jacob Mette hierselbst, 44 Jahr 7 Monate alt, gestorben und am 17. October ej. auf hiesigem Kirchhofe beerdigt.
      II.
Am acht und zwanzigsten (28) März, ein tausend acht hundert ein und vierzig, (1841) ist dem Schuhmacher hierselbst Jacob Mette von seiner Ehefrau Marie Elisabeth geb. Kahmann eine Tochter geboren welche am 12. April ej. in der hl. Taufe
Dorothee Friederike genannt ist.
Die Mutter der genannten Dorothee Mette hat vor dem Unterzeichneten ihre Zustimmung zur Verehelichung derselben mit Johann Hobohm in Barneberg erklärt.

                                     Solches wird hiermit pfarramtlich beglaubigt                         Warsleben
den 31. Mai 1865 H. Jeep, Pastor                       [ Siegel ]

 

Atteste

Dem Kothsassen und Leineweber Heinrich Andreas Hobohm hierselbst wurde von seiner Ehefrau Katharine Marie gebornen Hilliger am sieben und zwanzigsten (27) Mai Ein tausend acht hundert fünf und dreizig (1835) ein Sohn geboren, welcher am 8. Juni ej. a. getauft und Johann Andreas genannt wurde.  
Der Kothsass-Altsitzer Heinrich Andreas Hobohm hierselbst starb am zwölften (12.) Mai Ein tausend acht hundert fünf und sechzig (1865), alt 60 1/2 Jahr, an Schwäche, und wurde am 15. ej, begraben. Er hinter liess seine Ehefrau und 2 majorenne Söhne und 1 minorenne Tochter. Die Wittwe des verstorbenen Altsitzers Heinrich Andreas Hobohm, Frau Katharine Marie geborne Hilliger hat vor dem Unterzeichneten ihre mütterliche Einwilligung zur Verheirathung ihres Sohnes Johann Andreas Hobohm mit Jungfer Dorothee Friederike Mette zu Warsleben ertheilt.
Vorstehende Atteste werden hiermit pfarramtlich bescheinigt.
Ummendorf d. 1. Juni 1865
     Der Pastor Meinecke,
     Superint.
               [Siegel]

Atteste

Auf Grund des hiesigen Kirchenbuchs wird
hiermit bescheinigt,
1. daß im Jahr Eintausend achthundert drei und dreißig,   -1833- den achtzehnten -18- Juli dem Arbeitsmann Johann Heinrich Stoeter zu Gehringsdorf von seiner Ehefrau Auguste geb. Köppe ein Sohn geboren ist, und der in der h. Taufe am 28. ej. m. die Namen Heinrich Christian erhalten hat.
2. daß im Jahre Eintausend Achthundert drei und vierzig -1843- den zwei und zwanzigsten -22-
 Juli Auguste Stoeter, geb. Köppe zu Gehringsdorf, Ehefrau des dortigen Arbeitsmannes Johann Heinrich Stoeter in dem Alter von 40 Jahren gestorben und auf dortigem Gottesacker beerdigt worden ist.
Vorstehende Atteste sind auf Grund obigen Armen Scheines stempelfrei ausgefertigt worden.
         Wormsdorf, den 16. September 1858.
  [Unterschrift]
 Pastor allhier und in Gehringsdorf. (L.S.)
Die Richtigkeit der Abschrift bezeugt
 Oschersleben den 21. Juni 1865.
[Siegel] Harbort.

Aufgebotsschein

Aufgebotsschein.

Am 10. u. 13 17. Decbr. d.J. sollen in hiesiger St. Vincenzkiche proclamirt und darauf auch copulirt werden:
"Heinrich Jacob Eduard von Hoff / geb. d 19. Nov. 1832 in Wernigerode / Kupferschmied in Oschersleben, einWittwer; und
Jungfrau Johanna Friederike Caroline Jäger allhier /geb. d 9. Nov. 1837 hier / ehel. Tochter des hieselbst verst. Bürgers und Müllermeisters Johann Heinrich Carl Jäger und dessen ebenfalls verst. Ehefrau, Maria CatharinaElisabeth geb. Richter."
Es wird gebeten, mit dem Aufgebote dieser Verlobten vom nächsten Sonntage in der Kirche zu Oschersleben beginnendund nach dem dritten Aufgebote den Integrietätsschein ausstellen zu wollen.
Schöningen, d 1. Decbr. 1863.
A. Ludwig C. Engel, Opfermann
Superint. u.p. pr. [Siegel]

Heirats-Einwilligung

Der hiesige Arbeitsmann, Andreas Graßmann, ertheilt zur Verheirathung seiner Tochter, Karoline Wilhelmine, mit dem Zimmergesellen, August Germer, aus Groß Oschersleben, seine väterl. Einwilligung.
Dieß wird, auf Grund persönlicher Erklärung desselben
von dem __________ __________ pfarramtlich
bezeugt.

Dorf Hadmersleben, den 21. Julius 1860

Geburtsurkunde

Der Bürger und Mahlhändler Joh. Heinrich Philipp Emersleben ist hieselbst gestorben im Jahre Achtzehnhundert und ein und vierzig 1841 den vierzehnten 14 April.
         -----------------------
Frau Christiane Magdalene Elisabeth Emersleben geb. Banck, hinterlassene Wittwe des hier verstorbenen Bürgers und Mahlhändlers Joh. Heinr. Philipp Emersleben, ist hier verstorben im Jahr Achtzehnhundert und Sieben und fünzig 1857 den zwei undzwanzigsten 22 May.
        -------------------------
Ernst Friedrich Wilhelm Emersleben, ehel. Sohn des Mahlhändlers Gottfried Ernst Emersleben und dessen Ehefrau Magdalena Dorothea geb. Eheleben ist hier geboren im Jahre Achtzehnhundert und Sechs und Fünfzig 1856 den dreizehnten 13 December, und
den 11 Januar 1857 getauft. Egeln den 5ten September 1860
 [Siegel] das Pfarramt

Gottfried Ernst Emersleben, ehel. Sohn des Mahlhändlers und Bürgers Joh. Heinrich Philipp Emersleben und dessen Ehefrau Christiane Magdalene Elisabeth geb. Bank ist hier geboren im Jahre Achtzehnhundert und drei und zwanzig 1823 den vier und zwanzigsten 24 Juny
und den 6 sechsten July eh. un. Getauft.
 Egeln den 13 September 1860
 [Siegel] das Pfarramt

Taufschein

Taufschein zur Confirmation,
     stempelfrei
Amande Friederike, eine eheliche Tochter des ________________im königlichen 1.ArtillerieRegiment Carl Ferdinand Reimer und seiner Ehefrau Friederike Wilhelmine Krökler, ist zu Danzig geboren 17. siebzehn - Juli 1838 - Eintausenachthundert achtunddreißig, -und getauft 13 - dreizehn October desselben Jahres.
Solches wird ausschließlich zu dem oben vermerkten stempelfreien Gebrauch aus den Hauptbuchregistern der hiesigen Garnison unter _______________ der ____________ attestiert.
                                          Danzig 11. November 1853
     [Siegel] Unterschrift.

 

Geburts- und Todtenschein

[Stempel]
// von seiner Ehefrau
Christine Elisabeth
geb. Reinecke I,
Geburtsschein
Dem Schneider Christoph Kramer in Schermke ist daselbst am |:11:| eilften März des Jahres |:1807:| Tausendachthundertundsieben ein Sohn geboren, welcher in der heiligen Taufe den Namen "Andreas David" erhalten hat.
2, Todtenschein
Die Ehefrau des Schneiders Christoph Kramer, Christine Elisabeth geb. Reinecke, ist in Schermcke gestorben am|:12:| zwölften April des Jahres |:1820:| Tausendachthundert und zwanzig.
 3, Todtenschein
 Der Schneider Christoph Kramer in Schermcke ist daselbst am |:15:| fünfzehnten December des Jahres |:1846:| Tausendachthundert sechsundvierzig, 67 Jahre alt am Nervenfieber gestorben.
                  Extrahiert aus dem Kirchenbuch von Schermcke,
                  Schermcke, d. 10ten November 1859
                  [Siegel] für die Treue der vorstehenden drei Auszüge
                                                 Ferd. Helmholz, Pastor in Schermcke.

Aufgebot

Da mir von Seiten der Braut, Johanne Sophia Margaretha Panning keine Ehehindernisse bekannt geworden, so wird deshalb ihrem Wunsche gemäß, ____________
Sonntag, d.6. p.Tr. et seq. mit dem Bürger, Ackermann u. Weißbäckermeister Christoph Bendix Maertens zu Oschersleben in hiesiger Kirche aufgeboten
und nach erfolgtem dritten Aufgebote und nach beygebrachten test. integrit. ehelich eingesegnetwerden.
      Heil und Glück zu ihrem Vorhaben.
Groeningen, den 21ten Jul. 1843.
                          Nebelung, Prediger


Heiratseinwilligung

[Stempel]

Dem Bergmann Heinrich Brauns zu Hamersleben wurde von seiner Ehefrau Sophie Hohmann am dritten (3.) Januar Eintausendachthundertundzwanzig (1820) ein Sohn geboren, welcher am 9ten ej. getauft und Heinrich Wilhelm genannt wurde.

Indem dieser Auszug aus dem Taufregister der evangelischen Gemeinde zu Hamersleben hiermit pfarramtlich attestirt wird, wird dabei zugleich bemerkt, daß der Vater des Heinrich Wilhelm Brauns, der Bergmann Heinrich Brauns, seine väterliche Einwilligung zur Verheirathung seines genannten Sohnes mit Christiane Winter zu
Groß-Oschersleben ertheilt hat.

Gunsleben, d. 2. April 1844
                            Meinecke, Pastor

[Siegel]

Parochiale

Parochial Korrespondenz
  Aufgebot zum Sontag Misericord. D. 26 April et Sgg. d.d.

Der Böttcher Gottlieb Wilhelm Lyck, 28 J. alt, ehelichs Sohn des Einwohners Wilhelm Lyck zu Marienau und dessen Ehefrau Wilhelmine geborne Linsel wünscht an den oben
genannten Sonntagen mit seiner Verlobten Christina Henriette Elisabeth Brünig, 32 J. alt, Tochter des verstorbnen Hans ________ Christian Brünig und dessen ebenfalls verstorbner
Ehefrau Dorothea geborne Lüddecke aufgeboten zu werden.
Nach erfolgtem Aufgebote, dem Kirchl nicht entgegensteht, bitten dsl um das erforderliche Zeugniß darüber, wonach dem Braut Paar Gottes Segen und Gunst den Hl Amts_____ _______ _______.
              Halberstadt 21 April 1857
                   [Unterschrift]               [Siegel]

Trauschein

Trauschein
     
Dem Kutscher Heinrich Friedrich Christian
Z U R M Ö H L E domiciliert
zu Warbsen, geboren am 2. Octbr. 1821
zu Warbsen wird hiermit zu seiner im
Ausland zu vollziehenden Verheirathung
mit der am 5. Mai 1825 zu Gr. Oschersleben
geborenen Rosina Friederike
     ~ M A T H I E S ~
die obrigkeitliche Genehmigung ertheilt.
   Holzminden, den 7. April 1857
   
Herzoglich Braunschweig-Lüneburgische Kreis-Direktion

  [Siegel] Unterschrift

Legitimation

Carl Friedrich Wilhelm, ist außer der Ehe geboren am zwanzigsten May des Jahres Eintausend Achthundert und Einundvierzig (: 20 May 1841 :), und getauft am 31. May desselbenJahrs.
Die Mutter desselben ist Dorothee Wilhelmine Drömer, unverehelichte Tochter des verstorbenen Bürgers und Gärtners Johann Heinrich Drömer.
NB., Nachdem nun dem Schlossergesellen Heinrich Carl Bartels hierselbst, darauf angetragen wurde, seinen mit der unverehelichten Dorothee Wilhelmine Drömer außer der Ehe erzeugten, auf die Namen "Carl Friedrich Wilhelm" getauften Sohn die nachstündige Legitimation zu bewilligen, auch bei der von dem Königl. Kurmärkschen Pupillen-Collegium vorgenommenen näheren Untersuchung keine, dem Antrage entgegenstehende Hindernisse sich ergeben haben, so wird der Carl Friedrich Wilhelm Drömer, unter Beilegung des väterlichen Namens B a r t e l s, hierdurch und in Kraftdieses, in den Stand der ehelich gebornen versetzt und Aller Rechte und Gerechtigkeiten, welche ehelich gebornen    zustehen, leibhaftig erklärt.
Da aber hierdurch den Rechten eines Dritten nicht geschadet werden kann, so einer ausdrücklich bemerkt, daß derselbe durch diese Legitimation nicht in die Familie es Vaters tritt, hierzu vielmehr nach den Bestimmungen der Gesetze ein Familien-Vertrag erforderlich ist. 
                   Berlin den 8. Maerz 1845.                   
     Urkundlich ausgefertigt unter dem königl Insiegel
                    Das Justiz-Ministerium
                         ( L. S. )     
 Dieses wird hierdurch, in Uebereinstimmung des Kirchenbuchs der St. Gotthards-Kirche und der darinen angehefteten Abschrift des vorstehenden Legitimations-Patents, unter Beydrükkung des Kirchensiegels, bescheinigt.
     
                   Brandenburg den 28. July 1845.
     Königl. Superintendantur Oberprediger an der St. Gotthard-Kirche.
   
                [Siegel] Dr. Boy