Am 1. Mai 2025 tritt das neue Familiennamenrecht in Kraft, das der Deutsche Bundestag am 11. Juni 2024 verabschiedet hatte. „Das geltende deutsche Namensrecht ist in etwa so zeitgemäß wie ein Kohleofen – und so flexibel wie Beton“ sagte der damalige Justizminister Marco Buschmann bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Jahre 2023. Künftig können Doppelnamen in verschiedenen Formen ausgewählt werden. Die Regelungen betreffen auch den Familiennamen von Stief- und Scheidungskindern sowie Menschen aus Minderheiten wie Sorben, Friesen und Dänen.
Quelle: https://www.compgen.de/2025/05/das-neue-familiennamenrecht-seit-dem-1-mai-2025/
Das neue Familiennamenrecht seit dem 1. Mai 2025
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- Ralf Stamporek
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